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INGENIEURBÜRO
für Straßen- und Tiefbau GmbH

Guntermannstr. 24
48351 Everswinkel

Ausschreibungsverfahren gemäß BGB und VOB/A Wir unterstützen Sie bei der fehlerfreien und vollständigen Ausschreibung

Denn diese ist besonders wichtig, wenn alles reibungslos und nach Plan ablaufen soll. Und gerade im Ablauf eines Ausschreibungsverfahrens können leider viele Fehler gemacht werden, die später zu zeit-, geld- und nervenraubenden Umständen führen können. Wir betreuen den Ausschreibungsablauf für Sie und achten auf die korrekte Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Vergabe.

Ausschreibungen im Bauwesen – am Ende sollen alle zufrieden sein

Nicht selten müssen sich widersprechende Interessen und Anforderungen berücksichtigt werden. Eine vollständige und vergaberechtlich sichere Leistungsbeschreibung ebnet den Weg zum optimalen Ablauf Ihre Bauprojektes. Im Rahmen dessen übernehmen wir in puncto Ausschreibung Dienstleistungen wie:

  • Ausschreibungsverfahren gemäß BGB und VOB/A
  • Erstellung eine Leistungsverzeichnisses für die geplante Bauaufgabe
  • Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen gemäß Vergabehandbuch
  • Durchführung von Ausschreibungsverfahren für private und öffentliche Auftraggeber
  • Auswertung der eingegangenen Angebote mit Preisspiegel und Vergabevorschlag

VOB vs. BGB – Erläuterung zu den Grundlagen einer Ausschreibung

Als Regelungsgrundlage für ein Ausschreibungsverfahren können gelten:

VOB/A (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

  • Bei den Vorschriften der VOB/A geht es um öffentliche Bauvorhaben. Dabei gibt es verschiedene Vergabearten. Diese Regelungen haben nicht die Qualität von Rechtsnormen. Trotzdem sind sie für Bauaufträge der öffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend und müssen exakt eingehalten werden. Nicht zuletzt, um Problemen und unnötigen Kosten vorzubeugen.

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

  • Die Normen bezüglich Ausschreibung und Vergabe, die vom Gesetzgeber im BGB formuliert sind, haben dagegen direkt bei Abschluss eines Bauvertrages juristische Gültigkeit. Selbstverständlich bleiben wir in Bezug auf alle gesetzlichen Vorgaben und Normen immer auf dem Laufenden, um Sie und Ihr Projekt optimale zu betreuen.

Wir beraten Sie mit der Erfahrung aus vielen Jahren und wissen genau, welche Fehler besser vermieden werden sollten. Wählen Sie mit uns ein erfahrenes Ingenieurbüro und gehen Sie auch in Sachen Ausschreibungsverfahren auf die berühmte Nummer sicher. Und auch das ist eine „Nummer sicher“: 02582 / 333 509. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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